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Magistrat |
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Der Magistrat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin als Vorsitzende/n, dem Ersten Stadtrat und weiteren Stadträten. Der Magistrat wickelt die Geschäfte der Verwaltung entsprechend den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ab.
Kommissionen |
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Die Stadtverordnetenversammlung kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche, sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge, Kommissionen bilden, die ihr unterstehen.
Stadtverordnete |
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde. Sie wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Einwohnern der Gemeinde gewählt.
Aufsichtsräte |
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Aufsichtsräte sind gesetzlich vorgeschriebene Kontrollorgane, welche die Geschäftsführung der Gesellschaften zu überwachen haben.
AusschüsseText |
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Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse verschiedene Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten.
Stiftungen |
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Stiftungen sind Einrichtungen, die mit Hilfe eines Vermögens einem vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen.
Gremien Smartphone |
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Der Magistrat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin als Vorsitzende/n, dem Ersten Stadtrat und weiteren Stadträten. Der Magistrat wickelt die Geschäfte der Verwaltung entsprechend den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ab.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde. Sie wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Einwohnern der Gemeinde gewählt.
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse verschiedene Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten.
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche, sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge, Kommissionen bilden, die ihr unterstehen.
Aufsichtsräte sind gesetzlich vorgeschriebene Kontrollorgane, welche die Geschäftsführung der Gesellschaften zu überwachen haben.
Die FWG Aufsichtsratsmitglieder
Stiftungen sind Einrichtungen, die mit Hilfe eines Vermögens einem vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen.
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