Familie will außerhalb des Bebauungsplans bauen/FBO fährt starke Geschütze auf
Bad Orb (in). Mit den Stimmen von CDU und FWG machte das Bad Orber Stadtparlament den Weg für ein Bauvorhaben einer jungen Familie am Rande des bestehenden Baugebiets frei. Über eine Abrundungssatzung darf die Familie somit am Ende der Vogelsbergstraße bauen. FBO und SPD wandten sich dagegen, dass dieses und andere Bauvorhaben in Bad Orb immer wieder über Ausnahmegenehmigungen ermöglicht werden. Sie wünschten sich eine erneute Beratung im Ausschuss und pochten darauf, dass zunächst ein Flächennutzungsplan aufgestellt werden solle, mit dem das Bauvorhaben abzugleichen sei.
FBO-Fraktionschef Ralf Diener wies darauf hin, dass die Hinzuziehung des Flächennutzungsplans eigentlich die Beschlusslage gewesen ist, die das Parlament bereits im Mai festgezurrt hat. Auch Annemarie Meinhardt (SPD) vermisste den Flächennutzungsplan als Grundlage für einen Beschluss. „Was wir hier brauchen sind Richtlinien und keine Beziehungen." Die SPD stellte den Antrag, das Thema zurück in den Ausschuss zu übertragen und - wie geplant - unter Einbeziehung des Flächennutzungsplans zu beraten.
Doch das gestaltet sich zur/eil, wie Bürgermeister Roland Weiß darlegte, schwierig. Denn der Flächennutzungsplan sei noch nicht fertiggestellt.
Wegen der zahlreichen Kleingartenkolonien, die es zu legalisieren gelte, müsse der Plan noch überarbeitet werden. Mit einer Genehmigung sei daher vor Herbst 2018 nicht zu rechnen. Eine lange Zeit für die Bauwilligen. Denen solle man „keine Steine in den Weg legen", forderte Weiß und sprach sich dafür aus, das Bauvorhaben zu genehmigen. Schließlich entstünden der Stadt keine Kosten und die Bebauung wäre ein sinnvoller Abschluss der Vogelbergstraße.
Michael Kertel, der Fraktionsvorsitzende der CDU, räumte ein, dass auch seine Fraktion zunächst dafür gewesen sei, das Vorhaben mit dem Flächennutzungsplan abzustimmen. Allerdings lag dieser Haltung die Annahme zugrunde, dass der Plan in diesem Jahr fertig wird. Letztlich tue es aber „der Stadt nicht weh“, das Baurecht herzustellen. Für die CDU sei ausschlaggebend, die Familie, die sich schon Hoffnungen gemacht habe, nicht zu enttäuschen. Deshalb seien formelle Aspekte in diesem Fall hintanzustellen.
Hermann Bellinger (FWG) sah das ähnlich. Das Bebauen des Grundstücks sei über eine Abrundungssatzung möglich und „jeder, der das Grundstück gesehen hat, könne gar nicht anders entscheiden".
Ralf Diener vertrat die Ansicht, dass es für junge Familien ausreichend Wohnraum in Bad Orb gebe. Er forderte den Bürgermeister auf, das Vorhaben abzulehnen und unterstellte der Familie Profitgier.
Diener trug in der Sitzung ein anonymes Schreiben vor, dass der Familie und ihren Vorfahren unterstellte, ganz bewusst darauf aus gewesen zu sein, billig zu Bauland zu kommen. Michael Heim (FWG) kommentierte das mit der Bemerkung: „Wie tief sind wir gesunken, ein anonymes Schreiben als Grundlage für eine Entscheidung zu nehmen!" In dem Schreiben seien offenbar Neider zu Wort gekommen, die Dinge ausgegeben haben, die schon „100 Jahre zurückliegen" und Erfundenes mit vermeintlichen Fakten kombinieren. Einen anonymen Brief vorzutragen, bezeichnete er als „stillos und absolut verfehlt“.
Michael Kertel vertrat für die CDU die Meinung, dass es sich bei der Zustimmung nicht um eine Goodwill-Aktion handele, sondern dass das Baurecht auf rechtlicher Grundlage erteilt werde.
Quelle: GNZ, 16. September 2017